räumen

 

 Winterdienst laut StVO § 93 Abs. 1 Schnee und Eisbeseitigung von: 

  • Gehsteigen

  • Parkplätzen

  • Gewerbeflächen

  • Einkaufszentren

  • Gemeindestraßen

  • Privatflächen uvm.

Unser Personal und Gerätschaft stehen für Sie rund um die Uhr in Bereitschaft und warten auf den Einsatz.